EuGH-Urteil zu gentechnischen Verunreinigungen in Honig
EuGH-Urteil zu gentechnischen Verunreinigungen in Honig
08.09.2011 10:32 (Kommentare: 0)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 06.09. ein Urteil mit
gravierenden Folgen für die Honigindustrie gefällt: Europas höchste
Richter entschieden, daß Honigsorten, in denen sich geringste Spuren
gentechnisch veränderter Pollen befinden, eine Zulassung benötigen, ehe sie auf den Markt gebracht werden dürfen.
Das Urteil gilt als wegweisend. Vor allem Importhonige aus Nord- und
Südamerika dürften betroffen sein, weil dort weitaus mehr gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden als hierzulande: Nach Einschätzung des
niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums könnten "30 Prozent
der in Europa erzeugten Honige und nahezu alle aus Drittländern eingeführten Honige aufgrund fehlender Zulassung nicht mehr verkehrsfähig" sein.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will das
Urteil prüfen und mit den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder
über Konsequenzen beraten. Dabei gehe es nun besonders darum, "wie die
Vorgaben des Gerichts für den Handel mit Honig möglichst schnell
umgesetzt werden können", sagte ein Sprecher in Berlin. Zudem sei die
Europäische Kommission gebeten worden, einen Vorschlag über ein
einheitliches Vorgehen in der gesamten EU vorzulegen.
Nachfolgend finden Sie die Stellungnahmen des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und des ökologischen Anbauverbandes Bioland:
http://www.boelw.de/pm+M580859975ea.html
http://www.presseportal.de/pm/58356/2107846/bioland-begruesst-eugh-urteil-zum-honig
Unser Sortiment bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für Honige aus deutscher Erzeugung zu entscheiden, die bislang als frei von Verunreinigungen getestet wurden, da in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen nur in geringem Umfang angebaut werden.
Die Honige der Imkerei Bunsen aus dem Pfälzer Bergland, des Doldenhofes aus Sensbachtal sowie der Imkerei König aus Oberrot bei Stuttgart werden in ökologischer Bienenhaltung erzeugt. Da jedoch Bienen einen großen Flugradius von drei bis sieben Kilometern haben, muß man annehmen, daß sie nicht ausschließlich oder überwiegend biologisch-dynamisch bewirtschaftete Flächen befliegen.
Das Angebot ist vielfältig und reicht von mildem Akazienhonig, kräftigem Kastanienhonig, lieblichem Sommerblütenhonig und würzigem Tannenhonig bis hin zu verschiedenen Honigspezialitäten, die zum Beispiel mit Vanille, Ingwer, Grüntee oder Chili bereichert wurden.
